Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 12.12.2025, Version 1.1
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Judith Kirchleitner Business Services (Einzelunternehmen) Doppelmayrstr. 4 83022 Rosenheim, Tel. +49 (0) 8031 350 83 05, E-Mail: info@jk-businessservices.de, im Folgenden „Auftragnehmer“ und dem Auftraggeber, im Folgenden „Auftraggeber“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Der Auftragnehmer bietet verschiedene Dienstleistungen an. Dabei handelt es sich insbesondere um vorbereitende Buchhaltung, Controlling, Einkauf und Prozessoptimierung für kleine Unternehmen und Selbstständige. Der Auftragnehmer erbringt dabei keine steuerberatenden Tätigkeiten im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).
(3) Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB und nicht gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Auftraggeber bucht bei dem Auftragnehmer eine entsprechende Dienstleistung. Dazu übermittelt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Angebot per E-Mail. Der Auftraggeber kann das Angebot per E-Mail oder durch Ausdrucken des Angebots und Unterzeichnung annehmen.
(2) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber bestätigt. Die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber ist bindend. Der Auftraggeber erhält mit der Angebotsbestätigung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen des Auftragnehmers mitgeteilt.
(3) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn der Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.
(5) Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.
(6) Die angebotenen Leistungen können einmaligen Leistungen und/oder regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringenden Dienstleistungen sein.
§ 3 Inhalt des Dienstleistungsvertrages
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistung vom Auftragnehmer erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Auftragnehmer individuell für den Auftraggeber erstellt.
(3) Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite des Auftragnehmers als auch sonstige Unterlagen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftragnehmers Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.
(4) Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.
§ 4 Durchführung der Dienstleistung
(1) Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Auftraggeber ist zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Auftraggeber erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Der Auftraggeber ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem Dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.
(3) Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website des Auftragnehmers dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen erforderlich ist.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienst- und Werkleistungen erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige und vollständige Bereitstellung aller relevanten Informationen, Unterlagen und gegebenenfalls Zugangsberechtigungen. Die Bereitstellung erfolgt ausschließlich in digitaler Form (PDF; E-Mailversand oder Upload auf die vereinbarte Plattform).
(3) Sollte es erforderlich sein, dass bestimmte Vorarbeiten durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte durchgeführt werden, hat der Auftraggeber diese rechtzeitig und ordnungsgemäß abzuschließen, sodass die Arbeiten des Auftragnehmers ohne Verzögerungen durchgeführt werden können. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über den Abschluss solcher Vorarbeiten sowie über Änderungen oder neue Geschäftsvorfälle.
(4) Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. In solchen Fällen behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, zusätzliche Kosten, die durch die Verzögerungen oder den Mehraufwand entstehen, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
(5) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die die Erbringung der Leistungen behindern oder verzögern könnten. Dies gilt insbesondere für unvorhersehbare Ereignisse oder Änderungen in der Arbeitsumgebung.
(6) Für buchhaltungsrelevante Unterlagen gilt insbesondere: Der Auftraggeber muss alle erforderlichen Unterlagen bis zum 5. Arbeitstag des Folgemonats zur Verfügung stellen, um einen ordnungsgemäßen Monatsabschluss und die Fristeinhaltung beim Finanzamt zu gewährleisten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für seine geschäftlichen Transaktionen ein separates Geschäftskonto zu nutzen. Private und geschäftliche Zahlungen sind strikt zu trennen, um eine ordnungsgemäße Buchführung und Controlling sicherzustellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, notwendige Zugriffsrechte auf eingesetzte Systeme (z. B. Lexware Office inkl. Banking-Anbindung) rechtzeitig einzuräumen und die technische Funktionsfähigkeit seiner Infrastruktur sicherzustellen.
(7) Der Auftraggeber hat auf Rückfragen unverzüglich zu antworten, da ansonsten die Fristeinhaltung (insbesondere beim Finanzamt) gefährdet ist. Wenn der Auftraggeber Belege nicht rechtzeitig oder nicht vollständig liefert oder er auf Rückfragen nicht oder zu spät antwortet und dadurch eine Frist versäumt wird, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung dafür. Es liegt dann in der Verantwortung des Auftraggebers. Bei wiederholter Pflichtverletzung behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Vertrag zu kündigen.
(8) Im Teilbereich Einkauf und Controlling benötigt der Auftragnehmer Transparenz über Bedarfsmengen, Spezifikationen und bestehende Angebote und Verträge, Budgets, ggf. Kostenstellen etc., damit die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Werden dem Auftragnehmer die erforderlichen Informationen nicht, nicht vollständig oder zu spät bereitgestellt, kann dies das Ergebnis beeinflussen. Mehraufwand, der dadurch entsteht, wird gesondert in Rechnung gestellt. Bei wiederholter Pflichtverletzung behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Vertrag zu kündigen.
(9) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verhindert dies die Durchführung der Leistungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den entstandenen Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.
(10) Neben den hier aufgeführten Mitwirkungspflichten können im individuellen Vertrag weitere spezifische Mitwirkungspflichten vereinbart werden, die sich aus den besonderen Anforderungen des jeweiligen Projekts oder der vereinbarten Leistungen ergeben. Diese individuellen Mitwirkungspflichten werden im jeweiligen Vertrag schriftlich festgehalten und sind für den Auftraggeber verbindlich.
§ 6 Arbeitsweise und Termine
(1) Der Auftragnehmer arbeitet überwiegend von zu Hause aus (remote).
(2) Termine beim Auftraggeber vor Ort finden nur im Ausnahmefall und nach individueller Vereinbarung statt.
(3) Sollte der Auftraggeber ein persönliches Treffen wünschen, so werden die dafür anfallenden Fahrtkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Fahrtkosten werden nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und den üblichen Kilometerpauschalen berechnet und dem Auftraggeber auf der nächsten Rechnung ausgewiesen.
(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Termine beim Auftraggeber nur dann wahrzunehmen, wenn dies für die Durchführung des Projekts unbedingt erforderlich ist oder vom Auftraggeber ausdrücklich gewünscht wird.
§ 7 Zahlung
(1) Eine Zahlung ist gegenüber dem Auftragnehmer nach Abschluss der Dienstleistung mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar durch den Auftraggeber zu tätigen. Die Zahlung wird sofort mit der Buchung und dem Zugang der Rechnung per E-Mail fällig.
(2) Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsstellung ohne Abzug oder 7 Tage mit 2 % Skonto, sofern nichts anders vereinbart wurde.
(3) Alle Preise auf der Website bzw. im Angebot des Auftragnehmers sind als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen gültigen Umsatzsteuer aufgeführt.
(4) Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringenden Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verliert.
(5) Der Auftragnehmer behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für Serviceleistungen nach einer angemessenen Frist zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dabei frühestens nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsschluss möglich. Eine Preiserhöhung wird dem Auftraggeber spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder in Textform mitgeteilt. Sollte der Auftraggeber mit der Preiserhöhung nicht einverstanden sein, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung zur Preiserhöhung schriftlich oder in Textform zu kündigen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Preisanpassung in einem angemessenen Rahmen vorzunehmen und dabei insbesondere die allgemeine Preisentwicklung sowie Veränderungen der Kostenstruktur zu berücksichtigen. Im Falle einer Preisanpassung, die den Auftraggeber unangemessen benachteiligt, steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu. Das Sonderkündigungsrecht kann innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung zur Preisanpassung schriftlich oder in Textform ausgeübt werden. Die Kündigung des Vertrages aufgrund einer Preisanpassung wird mit dem Ablauf des Monats wirksam, in dem die Kündigung erfolgt. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung gelten die bisherigen Preise.
§ 8 Setup-Gebühr
(1) Für die Einrichtung aller Tools und Prozesse wird eine einmalige Setup-Gebühr von 200 € erhoben. Diese Gebühr wird dem Auftraggeber nach einer ununterbrochenen Vertragslaufzeit von 6 Monaten vollständig gutgeschrieben bzw. verrechnet.
(2) Die Setup-Gebühr wird dem Auftraggeber im Rahmen des ersten Rechnungszyklus in Rechnung gestellt und ist gemäß der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu begleichen.
(3) Sollte der Vertrag vor Ablauf der sechsmonatigen ununterbrochenen Vertragslaufzeit gekündigt werden, erfolgt keine Rückerstattung oder Verrechnung der Setup-Gebühr.
(4) Die Gutschrift bzw. Verrechnung der Setup-Gebühr erfolgt automatisch nach Erreichen der sechsmonatigen Vertragslaufzeit und wird in der entsprechenden Rechnung ausgewiesen.
(5) Die Regelung zur Setup-Gebühr wird auch im Angebot an den Auftraggeber schriftlich festgehalten und bestätigt.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit dem vereinbarten Vertragsbeginn und läuft auf unbestimmte Zeit, sofern nicht anderweitig vereinbart.
(2) Beide Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und trotz schriftlicher Abmahnung keine Abhilfe schafft.
(4) Jede Kündigung hat in schriftlicher Form per Brief oder E-Mail zu erfolgen.
(5) Im Falle der Kündigung sind alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten vom Auftraggeber zu begleichen.
(6) Nach Beendigung des Vertrages sind beide Parteien verpflichtet, alle erhaltenen Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln und gegebenenfalls zurückzugeben oder zu vernichten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(7) Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen.
§ 10 Schutzrechte
(1) Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit vom Auftragnehmer für den Auftraggeber stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftragnehmer zu.
(2) Der Auftraggeber überträgt hiermit dem Auftragnehmer bereits jetzt zum Zeitpunkt der Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.
(3) Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Auftragnehmers dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Auftraggeber verwendet werden.
(4) Die Geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben bei dem Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
- a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
- b) der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
- c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
§ 12 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer - soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(4) Der Auftragnehmer schützt seine Auftraggeber so gut es geht gegen Cyberkriminalität. Leider lässt sich dies nicht immer verhindern. Für Schäden, welche dem Auftraggeber durch eine solche Cyberkriminalität entstehen, gilt der Haftungsausschluss der Abs. 1 - 3 mit den genannten Ausnahmen ebenfalls.
(5) Der Auftragnehmer haftet, mit Ausnahme der vorherigen Absätze, nicht für Schäden, die durch die erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Auftragnehmer übernimmt in diesem Rahmen insbesondere keine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden.
§ 13 Datenschutz
(1) Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
(2) Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
(3) Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
(4) Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers unter folgendem Link: https://jk-businessservices.de/datenschutzerklaerung
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder des jeweiligen Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der AGB oder des Dienstleistungsvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Änderungen und Ergänzungen der AGB oder des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.
